Für Steuerberater:innen
Wirtschaftstreuhänder sind verpflichtet für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Nach der individuellen Grunddeckung steht für alle Mitglieder mit aufrechter Berufsbefugnis automatisch noch eine Anschlussversicherung (sog. Kammervertrag) zur Verfügung. Für größere Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfer gibt es die Möglichkeit zusätzliche Exzedentenversicherungen abzuschließen, um besonders hohe Haftungssummen abzusichern.
Unser Angebot für Steuerberater:innen
Wir analysieren Ihre individuelle Haftungssituation, zeigen versteckte Risikobereiche auf und beraten Sie zu den neuesten Versicherungsprodukten. Im Anschluss verhandeln wir mehrere Angebote und vermitteln Ihnen den erforderlichen Versicherungsschutz. Sollte irgendwann eine Anpassung notwendig oder Optimierung Ihrer Polizze möglich werden, dann kümmern wir uns darum. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Schadenfall zur Seite.
Grundvertrag
Jeder Steuerberater und Wirtschaftsprüfer muss nach § 11 WTBG eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und diese für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit aufrechterhalten. Die Versicherungssumme darf nicht geringer sein als EUR 72.673 und muss je Fall zur Verfügung stehen.
Die Annahme von Aufträgen, die sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Deckungsumfang der Versicherung nicht enthalten sind, ist unzulässig (§ 77 Abs 1 WTBG). Zu achten ist stets auf eine Kongruenz zwischen Haftung und Deckung. Zumeist besteht also eine weitergehende Verpflichtung zur Höherversicherung. Nur wenige Berufsberechtigte finden mit der Mindestsumme das Auslangen.
Es bestehen keine detaillierten Vorgaben zum zwingenden Inhalt der erforderlichen Deckung. Solange der Deckungsumfang angemessen ist, wird er als gesetzeskonform angesehen. Die Versicherer können somit auch eingeschränkten Schutz anbieten oder gewisse Bereiche gänzlich von der Deckung ausnehmen. Wir kennen die Konzepte am Versicherungsmarkt und sorgen dafür, dass Ihre Polizze keine überraschenden Lücken oder Risikoausschlüsse beinhaltet.
Kammervertrag
Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen hat im Jahr 1986 einen Gruppenvertrag abgeschlossen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich automatisch auf alle Kammermitglieder mit aufrechter Berufsbefugnis. Es bedarf daher keines gesonderten Beitritts. Ebenso wenig ist ein „opting out“ möglich. Die Prämien werden über die Umlagen finanziert.
Der obligatorische Gruppenvertrag ist als Anschlussversicherung konzipiert, das bedeutet es handelt sich nicht um eine Alternative zum Grundvertrag sondern um eine zusätzliche Deckung. Je nach Höhe der individuellen Basisversicherung knüpft der Kammervertrag früher oder eben später an. Für eine optimale Ausschöpfung der Deckungssummen im Kammervertrag, braucht es einen Grundvertrag mit zumindest EUR 242.243 Versicherungssumme. Hiermit wird der sog. Hebel optimal ausgenützt.
Exzedent
Die meisten Steuerberater:innen haben nur einen Versicherungsschutz über Grund- und Kammervertrag, also keine weiteren Exzedenten. Zusätzliche Versicherungen haben vor allem größere Sozietäten und natürlich jene, die auch als Wirtschaftsprüfer tätig sind.
Der § 275 Abs 2 UGB regelt die Ersatzpflicht und sieht gesetzliche Haftungshöchstgrenzen pro Abschlussprüfung bzw pro geprüfte Gesellschaft vor. Die Haftungsgrenze liegt bei einer 10-fach großen Gesellschaft (§ 221 UGB) bei EUR 12 Mio. Dieser Betrag wäre dann zwingend mit entsprechenden höheren Summen abzusichern. Vertragliche Haftungsbeschränkungen sind bei gesetzlichen Abschlussprüfungen generell unzulässig (vgl § 275 Abs 4 UGB).
Projektdeckung
Wer als Wirtschaftstreuhänder nur alle paar Jahre, also vereinzelt heikle Aufträge bearbeitet und lediglich diese „Spitzen“ absichern möchte, der ist mit einer Projektversicherung gut versorgt. Hierbei handelt es sich um die Absicherung eines konkreten Mandates, das in der späteren Polizze genau umschrieben wird. Die Deckungssumme steht dem Klienten exklusiv zur Verfügung. Vielfach knüpft der Vertrag an die bestehenden Polizzen an und ist daher prämienmäßig relativ günstig zu haben.
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung - kurz: VSV - schützt ihre Kanzlei vor Vermögensschäden, die durch Vorsatzdelikte (Betrug, Untreue, Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl) entstehen. Versicherbar sind sowohl Eigen- als auch Fremdschäden. Zu letzteren kommt es zB dann, wenn eine Buchhalterin sich Steuerguthaben von Klienten (Fremdgeld) auf ihr privates Konto auszahlen lässt.
Viele Mitarbeiter stehen heute unter enormen finanziellen Druck. Sie haben Nachzahlungen bei Strom- und Heizkosten zu leisten oder massiv gestiegene Kreditzinsen zu bedienen. Die Begehung einer Straftat ist für Personen, die nicht bereit sind eine Privatinsolvenz zu beantragen oder ihren Lebensstandard anzupassen, manchmal der einzige Weg aus der finanziellen Krise zu kommen. Oft rechtfertigen diese Menschen ihr Handeln damit, dass sie sich das Geld nur ausborgen wollten.
Besonders gefährlich sind Beschäftigte aus der Lohnverrechnung, die Zugriff auf fremde Bankkonten haben, denn diese Personengruppe hat laufend Tatgelegenheiten. Das Geld wird idR verspielt, in Drogen und Alkohol investiert, weitergegeben oder zur Tilgung von Schulden verwendet. Die Steuerberatungsgesellschaft hat dann, wenn Monate oder Jahre später alles auffliegt, dafür gerade zu stehen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die VSV den Ausfall oder die Nichtrealisierbarkeit des Schadenersatzanspruchs gegen den Täter sichert und so einen Ausgleich für den Entfall der Forderung bietet.
Selbstverständlich nehmen auch Schäden durch externe Täter aufgrund der digitalen Transformation massiv zu. Kriminelle setzen KI-Software (deep fakes) gezielt ein, um eine Überweisung auf ein Konto im Ausland zu erreichen. Eine gute VSV Polizze bietet auch in diesem Fällen einen Bilanzschutz.
Cyber Versicherung
Jede Steuerberatungskanzlei kann Ziel eine Cyber-Attacke werden. Der Umgang mit höchst vertraulichen Daten gehört zu ihrem Tagesgeschäft. Gegenüber ihren Mandanten sind Sie dabei besonders in der Verantwortung, mitunter auch in der persönlichen Haftung. Die Cyber Polizze bietet im Vergleich zur Haftpflichtversicherung ein Mehr an Versicherungsschutz, weil sie auch Eigenschäden - insbesondere Betriebsunterbrechungsschäden - deckt. Bei der Cyber-Versicherung empfiehlt es sich genauer hinzusehen, was der Versicherungsschutz konkret beinhaltet. Sowohl der Aufbau, die Gestaltung als auch der Umfang der Absicherung unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich. Wir haben speziell für die Berufsgruppe der Steuerberater ein Sonderwording entwickelt, das ihnen maximalen Versicherungsschutz verschafft.
Schadensbeispiele
- Ein Hacker verschafft sich Zugang zu Ihrer Mandantenverwaltungssoftware und „stiehlt“ Ihre elektronischen Daten. Schadenersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder der Verletzung des Datenschutzgesetzes und die gesetzlich verpflichtete Benachrichtigung Ihrer Klienten sind kostenintensive Folgen einer Data Breach-Attacke.
- Cyber Erpressung: Durch einen DoS („Denial of Service“) Angriff oder durch die Infiltrierung Ihrer IT-Systeme mit Ransomware (Verschlüsselungs-Schadsoftware) wird das elektronische System lahmgelegt. Sie können gesetzlich normierte Fristen nicht einhalten und müssen zur Beendigung der Attacke eine Lösegeldforderung begleichen.
D&O Versicherung
Steuerberater fungieren sehr oft als Stiftungsvorstände oder bekleiden Aufsichtsratsfunktionen in Unternehmen von Mandanten. Sollte es iZm der Ausübung von Organfunktionen zu zivilrechtlichen Inanspruchnahmen kommen, dann bietet die klassische Berufshaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz. Dafür sorgt der Organtätigkeitsausschluss, der als sachgerecht gilt und sich ohne Ausnahme in allen Bedingungswerken findet. Die bewusste Lücke für kaufmännische bzw betriebswirtschaftliche Fehlleistungen als Organ kann nur durch Einkauf einer separaten D&O Versicherung geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um eine gesonderte Polizze, die idR vom Unternehmen bezahlt wird und bei Managementfehler der eigenen Vorstände greift.
Strafrechtsschutz Versicherung
Die Strafrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Mit ihr werden die Kosten abgesichert, die einem Steuerberater bei strafrechtlichen Vorwürfen entstehen.
Wirtschaftstreuhänder sehen sich heutzutage zunehmend mit Vorwürfen konfrontiert an Finanzvergehen ihrer Mandanten beteiligt gewesen zu sein. Kein Berufsträger ist mehr vor Strafverfolgung sicher. Klassisch sind folgende Fallkonstellationen, die behauptet werden:
Der Steuerberater soll
- es unterlassen haben, Einkünfte in Steuererklärungen korrekt zu erfassen.
- bewusst unvollständige oder manipulierte Buchhaltungen eingereicht haben.
- dem Klienten geholfen haben Betriebsausgaben zu fingieren oder private Kosten als geschäftlich abzusetzen.
- Umsätze aus Barerlösen verschwiegen haben.
- bei der Errichtung von Scheinfirmenmodellen unterstützt haben.
Auch eine vermutete Beteiligung an Umsatzsteuerkarussellen, vermeintlich falsche Angaben im Rahmen von Investitionsabzugsbeträgen oder scheinbar unzutreffende Angaben zu Auslandssachverhalten können Anlass für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geben.
Der Beruf des Steuerberaters ist also nicht nur haftungsträchtig, er birgt auch beträchtliche strafrechtliche Risiken. Wenn ein Strafverfahren wegen angeblicher Steuerhinterziehungen „ins Laufen kommt“, dann entstehen rasch hohe Verteidigungskosten, die selbst bei Einstellung oder im Falle eines Freispruchs vom Bund nicht zur Gänze ersetzt werden. Nur eine Spezial-Strafrechtsschutzversicherung bietet hier eine gute Abhilfe. Ihr Abschluss ist daher allen Wirtschaftstreuhändern zu empfehlen.
Als Steuerberater:in sind Sie täglich immensen Risiken ausgesetzt. Wir analysieren Ihre konkrete Haftungssituation und beraten Sie zu den Absicherungsmöglichkeiten. Im Schadenfall stehen wir an ihrer Seite und sorgen für eine optimale Regulierung durch den zuständigen Versicherer.
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