Lösungen

Für Rechts­anwält:innen

Der berufliche Versicherungsschutz eines österreichischen Rechtsanwaltes ergibt sich meist aus mehreren Verträgen, die bei unterschiedlichen Versicherern abgeschlossen worden sind. Nur wenn sowohl der Basis-, Kammer- als auch ein allfälliger Exzedentenvertrag eng aufeinander abgestimmt sind, haben Sie im Schadenfall eine durchgehende Deckung. Die "richtige" Versicherungslösung ist bei jedem Anwalt eine andere und kann im Laufe der Zeit einer Korrektur bedürfen.

Unser Angebot für Rechtsanwält:innen

Wir analysieren Ihre individuelle Haftungssituation, zeigen versteckte Risikobereiche auf und beraten Sie zu den neuesten Versicherungsprodukten. Im Anschluss verhandeln wir mehrere Angebote und vermitteln Ihnen den erforderlichen Versicherungsschutz. Sollte irgendwann eine Anpassung notwendig oder Optimierung Ihrer Polizze möglich werden, dann kümmern wir uns darum. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Schadenfall zur Seite.

Basisversicherung (individuelle Grunddeckung)

Jeder Rechtsanwalt ist gemaß § 21a RAO verpflichtet zur Deckung der aus seiner Berufstätigkeit gegen ihn entstehenden Schadenersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen. Er hat die Versicherung während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Verlangen nachzuweisen. Die Mindestversicherungssumme hat insgesamt € 400.000 (bei GmbHs: € 2.400.000) für jeden Versicherungsfall zu betragen. Der Gesetzgeber stellt kaum inhaltliche Anforderungen an die Deckung, daher sind die Versicherer frei in ihren Konzepten gewisse Ausschlüsse und zeitliche Begrenzungen im Versicherungsschutz vorzusehen. Die am Markt verfügbaren Produkte weisen nicht nur prämien- sondern auch deckungsmäßig große Unterschiede auf, weshalb sich ein eingehender Vergleich auszahlt. Sorgsam auszuwählen ist insbesondere die jeweils erforderliche Versicherungssumme.

Grossschaden-Kammervertrag

Ihre Rechtsanwaltskammer hat für Sie einen Gruppenvertrag abgeschlossen, dem Sie beitreten können oder automatisch angehören und der eine Anschlussdeckung nach der zwingend erforderlichen individuellen Grunddeckung bietet. Die Inhalte der jeweiligen Rahmenverträge (jedes Bundesland hat einen eigenen) unterscheiden sich voneinander in den Bereichen Versicherungssumme, Einstiegsselbstbehalt und beim Deckungsumfang. Aufgrund dieser Umstände ergeben sich folgende Fragen:

  • Macht für mich ein Beitritt oder Austritt vom Kammervertrag mehr Sinn?
  • Welche Gesamt-Versicherungssumme steht mir im Falle eines Beitritts zur Verfügung?
  • Welche Deckungsunterschiede bestehen zwischen Kammer- und Basisvertrag?
  • Wie funktioniert die Schadenabwicklung unter mehreren Versicherern?
  • Bin ich auch als Anwalt, der in der Rechtsform GmbH tatig ist, über den Gruppenvertrag versichert (und wenn ja in welchem Ausmaß)?

Anschluss-/Höherversicherung (Exzedent)

Unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Versicherungspflicht können aus der individuellen anwaltlichen Tätigkeit Schadenersatzansprüche entstehen, die die aus Basis- und Kammerdeckung zur Verfügung stehende Gesamtversicherungssumme um ein Vielfaches übersteigen. Bei Übernahme eines größeren Mandats oder wenn es der Auftraggeber verlangt, bietet sich der Abschluss einer Anschlussversicherung an. Eine Aufstockung der Deckungssumme kann entweder dauerhaft oder für einen begrenzten Zeitraum erfolgen.

Projekt-/Mandatsversicherung (Objektdeckung)

Jeder Rechtsanwalt, der ein größeres, zeitlich befristetes Beratungsmandat annimmt, sollte über den Abschluss einer eigenständigen Versicherung nachdenken, die nur Schäden im Zusammenhang mit dem angeführten Projekt deckt. Vielfach werden die Kosten für eine solche Objektdeckung sogar vom Auftraggeber getragen oder zumindest mitfinanziert. Für Sanierungsverwalter oder Anwälte, die einen Unternehmens(ver)kauf begleiten, ist dieses Produkt besonders interessant. Eine separate Polizze nützt nicht nur dem Auftraggeber, der einen exklusiven Haftungsfonds erhält, sondern auch dem Anwalt, der im Schadensfall seine möglicherweise unzureichende Basisversicherung nicht in Anspruch nehmen muss.

Vertrauensschaden (Cyber) Versicherung

Sollten Sie Überweisungen von Fremdgeldern nicht selbst vornehmen oder überwachen bzw. können Sie Malversationen aufgrund der Vielzahl an Mitarbeitern oder externer Beauftragter nicht gänzlich ausschließen, dann empfehlen wir Ihnen eine Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Rechtsanwaltskanzleien sind besonders gefährdet, das haben wir bei einem Schadensfall miterlebt, den wir begleiten durften: Die langjährige und als sehr vertrauenswürdig eingestufte Kanzleileiterin eines Rechtsanwaltsbüros hat über einen Zeitraum von drei Monaten mittels ihr frei zugänglichen TAN-Codes Überweisungen von diversen Treuhandkonten durchgeführt. Als die Machenschaften aufflogen, hatte die spielsüchtige Mitarbeiterin bereits € 350.000 abgezogen gehabt. Rückgeführt werden konnte von dem veruntreuten Geld nichts mehr, denn Privatvermögen hatte die Bürokraft freilich längst keines mehr.

Sie gehen als Rechtsanwalt tagtäglich mit besonders sensiblen Daten um, sodass Hackerangriffe, Schadsoftware und Datenraub für Sie eine besondere Bedrohung darstellen. Die Folgen können vielseitig sein und reichen von einem Ausfall der Kanzlei-Homepage, Datenverlusten, Imageschäden bis hin zu Haftungen wegen Datenschutzverletzungen. Die Cyber-Versicherung deckt Ihre Eigenschäden und Kosten zur Ermittlung des Schadens. Zudem werden Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Kanzleibetriebes versichert. Die Versicherung tritt auch ein, wenn Daten bei einem externen Dienstleister (Cloud) gespeichert sind.

Kanzlei Management Versicherung

In größeren Anwaltssozietäten gibt es ‚Managing-Partner‘ oder Verwaltungsdirektoren (Compliance Officers), die mit der wirtschaftlichen Organisation der Kanzlei betraut sind. Fehldispositionen in Gestalt einer versäumten Kündigung eines Büromietvertrages oder der Anschaffung einer ungeeigneten EDV-Anlage können große finanzielle Schäden verursachen. ‚Kanzlei-Management-Polizzen‘ ermöglichen eine geräuschlose Regulierung solcher Haftungsfälle, die durch Verstöße von Kanzleileitern eingetreten sind und die Wirtschaftskanzlei finanziell geschädigt haben. Passender Versicherungsschutz ist manchmal schon für wenige hundert Euro jährlich zu haben.

D&O Versicherung

Wenn Sie für einen Mandanten nicht nur beratend tätig sind, sondern in dessen Unternehmen auch eine Organfunktion (z. B. als Aufsichtsrat oder überwachender Beirat) wahrnehmen, dann benötigen Sie zusätzlich eine D&O-Versicherung. Auch für Stiftungsvorstände gibt es spezielle Versicherungslösungen. Eine Erweiterung der Anwaltspolizze um das Organhaftungsrisiko wird am Markt nicht angeboten und ist u. E. auch nicht sinnvoll.

Strafrechtsschutz Versicherung

Rechtsanwaltskanzleien geraten in letzter Zeit immer häufiger ins Visier der Staatsanwaltschaft. IdR wird dem Berufsträger Beihilfe zu einer möglichen Straftat des Mandanten vorgeworfen. Besonders problematisch ist es, wenn der Anwalt auch als Gutachter oder Treuhänder tätig geworden ist. Die speziellen Versicherungsdeckungen für Anwälte sind nicht teuer, aber dennoch umfangreich. Mitversichert werden können durch die Rechtsanwaltskammer eingeleitete Verfahren wegen einer Verletzung von Vorschriften des Disziplinar- und Standesrechts sowie allfällige Organfunktionen (z. B. in Stiftungen).

Portraitfoto von Dr. Georg Aichinger
Nur ein individuell ausgehandelter Versicherungsvertrag bietet Ihnen als Anwalt guten Schutz und verhindert eine Deckungsablehnung im Schadenfall.
Dr. Georg Aichinger
Geschäftsführer

Das könnte Sie auch interessieren

Lösungen

Für Stiftungsvorstände

Organfunktionen müssen gesondert abgesichert werden. Die anwaltliche Berufshaftpflichtversicherung bietet keinen Schutz (Ausschluss).

Weiterlesen
Über Uns

Koban SOLDORA

Ein Überblick über Werdegang, Spezialisierung und Engagement bei KOBAN SOLDORA.

Weiterlesen
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir geben Ihnen hier Antworten auf gängige Fragen. Den Rest klären wir gern persönlich.

Weiterlesen