Wir beraten Sie in komplexen Versicherungsangelegenheiten.
Für Anwälte gibt es eine große Anzahl an Versicherungskonzepten, die voneinander stark abweichen.
Als Berufsanwärter waren Sie in der Polizze Ihrer Ausbildungskanzlei mitversichert. Wenn Sie sich nun in die Liste der Rechtsanwälte eintragen lassen, um selbständig tätig werden zu können, benötigen Sie den Nachweis einer eigenständigen Haftpflichtversicherungsdeckung, der dem Ausschuss der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vorzulegen ist.
Wenn Sie einen älteren Versicherungsvertrag haben, dann bietet dieser vermutlich keinen adäquaten Schutz mehr, weil zB „Verstöße beim Zahlungsverkehr“ ausgeschlossen sind. Vielleicht haben Sie Ihren Tätigkeitsbereich in den letzten Jahren erweitert, nicht aber Ihre Versicherungssummen? Wenn ja, sollte Ihr Versicherungsvertrag dringend überprüft werden.
Wenn Sie sich dazu entschließen eine Rechtsanwalts-GmbH zu gründen, dann benötigen Sie gemäß § 21a Abs 4 RAO einen Versicherungsvertrag mit deutlich höheren Deckungssummen. Wir beraten Sie bei der Auswahl des geeigneten Konzeptes und stellen sicher, dass Sie auch bei einer Mandatierung als Einzelanwalt (zB iZm einer Verfahrenshilfe) versichert sind.
Wenn Sie eine Funktion in einem Unternehmen übernehmen, das bereits eine D&O oder Strafrechtsschutz Versicherung abgeschlossen hat, dann sollten Sie unbedingt nach einer Kopie der Polizze samt den Versicherungsbedingungen fragen. Wir prüfen für Sie gerne, ob der bestehende Deckungsumfang marktkonform ist.
Jeder Rechtsanwalt ist gemäß § 21a RAO verpflichtet zur Deckung der aus seiner Berufstätigkeit gegen ihn entstehenden Schadenersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen. Er hat die Versicherung während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Verlangen nachzuweisen. Die Mindestversicherungssumme hat insgesamt € 400.000 (bei GmbHs: € 2.400.000) für jeden Versicherungsfall zu betragen.
Unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Versicherungspflicht können aus der individuellen anwaltlichen Tätigkeit Schadenersatzansprüche entstehen, die Ihre aus Basis- und Kammerdeckung zur Verfügung stehende Gesamtversicherungssumme um ein Vielfaches übersteigen. Bei Übernahme eines größeren Mandates bietet sich der Abschluss einer Anschlussversicherung an.
Geschäftsleiter haben ein Berufsrisiko, das sich in der Praxis nicht gänzlich vermeiden lässt. Inanspruchnahmen stehen heute an der Tagesordnung. Die Funktion der D&O Versicherung besteht darin, die Kosten des Anwalts zu bezahlen, der sich für die Abwehr unbegründeter Ansprüche einsetzt. Sollte wider Erwarten doch etwas hängen bleiben und sich ein Fehlverhalten manifestieren, dann kümmert sich der Versicherer um den Schadensausgleich und erfüllt einen Vergleich.
Neben der zivilrechtlichen Haftung kann einem Unternehmensorgan auch eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Wird ein Geschäftsführer abberufen und mit Schadenersatzklagen konfrontiert, liegt oft auch der Vorwurf im Raum, dass dieser nicht nur eine Fehlentscheidung getroffen sondern auch eine Straftat begangen haben soll.
Die KOBAN SOLDORA GmbH ist ein Spezialunternehmen innerhalb der drittgrößten Versicherungsmaklergruppe in Österreich (www.kobangroup.at), das sich auf die Versicherungsbedürfnisse von Managern sowie Rechtsanwälten konzentriert.
Wofür die Abkürzung SOLDORA steht: SOL-utions für D-irectors, O-fficers und R-echtsA-nwälte.
Dr. Georg Aichinger (XING: )
Jungmakler des Jahres 2014 (Porträt: ) und 2016
Wir überprüfen unverbindlich Ihren Versicherungsvertrag und weisen Sie auf allenfalls vorhandene Lücken im Deckungsschutz oder eine zu hohe Prämie hin.
Wir überprüfen unverbindlich Ihren Versicherungsvertrag und weisen Sie auf allenfalls vorhandene Lücken im Deckungsschutz oder eine zu hohe Prämie hin.
Wir suchen aktuell einen neuen Mitarbeiter (m/w) mit beruflichen Erfahrungen in der Versicherungsbranche. Vorteilhaft sind Kenntnisse in der Sparte Haftpflicht und Rechtsschutz. Auf Wunsch wäre auch eine geringfügige Beschäftigung (Teilzeit) möglich. Bewerben Sie sich jetzt.
Wir suchen aktuell einen neuen Mitarbeiter (m/w) mit beruflichen Erfahrungen in der Versicherungsbranche. Vorteilhaft sind Kenntnisse in der Sparte Haftpflicht und Rechtsschutz. Auf Wunsch wäre auch eine geringfügige Beschäftigung (Teilzeit) möglich. Bewerben Sie sich jetzt.
Wir beschaffen Ihnen - wenn nötig innerhalb von wenigen Stunden - den Nachweis über den Abschluss Ihrer obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Zugleich informieren wir auch die Rechtanwaltskammer, damit Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Wir beschaffen Ihnen - wenn nötig innerhalb von wenigen Stunden - den Nachweis über den Abschluss Ihrer obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Zugleich informieren wir auch die Rechtanwaltskammer, damit Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Ja, in den neuen Deckungskonzepten schon, sogar ohne namentliche Erwähnung in der Polizze.
Ja, in den neuen Deckungskonzepten schon, sogar ohne namentliche Erwähnung in der Polizze.
In der Grunddeckung empfehlen wir eine durchgehende Summe von zumindest € 400.000 oder € 750.000. Höhere Versicherungssummen sind oft nur unwesentlich teurer. Vorsicht bei einer Versicherungssummenaufteilung ( )!
Wenn Sie in einer Rechtsanwalts GmbH tätig sind, benötigen Sie eine Mindestversicherungssumme von € 2.400.000. Wichtig ist, dass auch ihre einzelanwaltliche Tätigkeit ausreichend mitversichert ist.
In der Grunddeckung empfehlen wir eine durchgehende Summe von zumindest € 400.000 oder € 750.000. Höhere Versicherungssummen sind oft nur unwesentlich teurer. Vorsicht bei einer Versicherungssummenaufteilung ( )!
Wenn Sie in einer Rechtsanwalts GmbH tätig sind, benötigen Sie eine Mindestversicherungssumme von € 2.400.000. Wichtig ist, dass auch ihre einzelanwaltliche Tätigkeit ausreichend mitversichert ist.
Ja, eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme ist (auch befristet) jederzeit möglich.
Ja, eine nachträgliche Erhöhung der Versicherungssumme ist (auch befristet) jederzeit möglich.
Nein, Art 4 I Abs 5 AVBV schließt Verstöße als Unternehmensorgan vom Versicherungsschutz aus. Zur Absicherung dieses gänzlich anderen Haftungsrisikos benötigen Sie eine D&O Versicherung.
Nein, Art 4 I Abs 5 AVBV schließt Verstöße als Unternehmensorgan vom Versicherungsschutz aus. Zur Absicherung dieses gänzlich anderen Haftungsrisikos benötigen Sie eine D&O Versicherung.
Ja, das ist auch wichtig, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Verfahrenshilfe mandatiert werden. Die Höhe der Deckung für die einzelanwaltliche Tätigkeit ist nicht immer ident mit der GmbH Deckung. Mindestens erforderlich ist eine Versicherungssumme von € 400.000.
Ja, das ist auch wichtig, wenn Sie im Zusammenhang mit einer Verfahrenshilfe mandatiert werden. Die Höhe der Deckung für die einzelanwaltliche Tätigkeit ist nicht immer ident mit der GmbH Deckung. Mindestens erforderlich ist eine Versicherungssumme von € 400.000.
Die Bezeichnung D&O kommt aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsrecht, wobei das „D“ für directors (Vorstände) steht, hinter dem Buchstaben „O“ verbergen sich die officers (Aufsichtsräte). Der Begriff der Organhaftpflichtversicherung wäre zwar treffender, in der Praxis wird er aber kaum verwendet.
Die Bezeichnung D&O kommt aus dem anglo-amerikanischen Versicherungsrecht, wobei das „D“ für directors (Vorstände) steht, hinter dem Buchstaben „O“ verbergen sich die officers (Aufsichtsräte). Der Begriff der Organhaftpflichtversicherung wäre zwar treffender, in der Praxis wird er aber kaum verwendet.
Nicht sehr viel. Die Jahresnettoprämien bewegen sich für einfache Risiken derzeit bei ca. € 800 pro Million Versicherungssumme. Es gibt Anbieter, die für kleine und mittelgroße Unternehmen sogar noch günstiger offerieren.
Nicht sehr viel. Die Jahresnettoprämien bewegen sich für einfache Risiken derzeit bei ca. € 800 pro Million Versicherungssumme. Es gibt Anbieter, die für kleine und mittelgroße Unternehmen sogar noch günstiger offerieren.
Ja, das ist sogar der Regelfall. Die klassische D&O Versicherung ist eine "Versicherung für fremde Rechnung". Versichert sind die jeweiligen Organe, Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldnerin ist das Unternehmen.
Die Prämien können als Betriebsausgabe sogar steuerlich abgesetzt werden. Beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Ja, das ist sogar der Regelfall. Die klassische D&O Versicherung ist eine "Versicherung für fremde Rechnung". Versichert sind die jeweiligen Organe, Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldnerin ist das Unternehmen.
Die Prämien können als Betriebsausgabe sogar steuerlich abgesetzt werden. Beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Für eine verbindliche Prämienindikation genügt den meisten Unternehmens-D&O Versicherern die Überlassung des letzten Geschäftsberichts (Bilanz). Ein kurzer Fragebogen muss in der Regel erst bei Abschluss ausgefüllt werden.
Für eine verbindliche Prämienindikation genügt den meisten Unternehmens-D&O Versicherern die Überlassung des letzten Geschäftsberichts (Bilanz). Ein kurzer Fragebogen muss in der Regel erst bei Abschluss ausgefüllt werden.
Es handelt sich üblicherweise um Jahresverträge, die sich mangels Kündigung immer wieder um 12 Monate verlängern. Manche Versicherer bieten auch Zwei- oder Dreijahresverträge.
Es handelt sich üblicherweise um Jahresverträge, die sich mangels Kündigung immer wieder um 12 Monate verlängern. Manche Versicherer bieten auch Zwei- oder Dreijahresverträge.
Ja, gerade Personen mit mehreren Mandaten können diese kostengünstig in einem einzigen Versicherungsvertrag gemeinsam versichern.
Für Aufsichtsräte gibt es auch Kombi-Lösungen mit einer Strafrechtsschutz Deckung.
Ja, gerade Personen mit mehreren Mandaten können diese kostengünstig in einem einzigen Versicherungsvertrag gemeinsam versichern.
Für Aufsichtsräte gibt es auch Kombi-Lösungen mit einer Strafrechtsschutz Deckung.
Grundsätzlich ja. Sie sollten sich dennoch unbedingt eine Kopie der Versicherungspolizze aushändigen und den tatsächlichen Umfang der Deckung überprüfen lassen. Es wäre darauf zu achten, dass für Sie ein eigener Teil der Deckungssumme zur Verfügung steht, damit der Vorstand im Schadensfall nicht die gesamte Versicherungsleistung für sich alleine in Anspruch nehmen kann.
Grundsätzlich ja. Sie sollten sich dennoch unbedingt eine Kopie der Versicherungspolizze aushändigen und den tatsächlichen Umfang der Deckung überprüfen lassen. Es wäre darauf zu achten, dass für Sie ein eigener Teil der Deckungssumme zur Verfügung steht, damit der Vorstand im Schadensfall nicht die gesamte Versicherungsleistung für sich alleine in Anspruch nehmen kann.
Ja, das ist möglich. Ihre zu versichernden Funktionen werden in der Polizze angeführt. Bei Wegfall oder Hinzukommen eines weiteren Mandates bedarf es einer Meldung an den Versicherer.
Ja, das ist möglich. Ihre zu versichernden Funktionen werden in der Polizze angeführt. Bei Wegfall oder Hinzukommen eines weiteren Mandates bedarf es einer Meldung an den Versicherer.
Ja, das Haftungsrisiko eines Mitglieds der Geschäftsführung unterscheidet sich von jenem eines kontrollierenden Organs nicht wesentlich. In den Unternehmenspolizzen sind idR beide Gruppen versichert.
Ja, das Haftungsrisiko eines Mitglieds der Geschäftsführung unterscheidet sich von jenem eines kontrollierenden Organs nicht wesentlich. In den Unternehmenspolizzen sind idR beide Gruppen versichert.